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Fotodokumentation

Einverständniserklärung

Zu Beginn einer Behandlung in unserer Praxis bitten wir um Ihr Einverständnis, eine Fotodokumentation Ihres Behandlungsverlaufs erstellen zu können. Im Folgenden möchten wir Ihnen die wesentlichen Gründe kurz erläutern.

Dokumentationspflicht bei lidchirurgischen Eingriffen

Als medizinische Einrichtung sind wir verpflichtet, die Behandlung unserer Patienten sorgfältig zu dokumentieren. Im Bereich der Lidchirurgie hat sich neben der schriftlichen Dokumentation die Fotodokumentation als besonders hilfreich erwiesen, da sie eine ausgesprochen realistische Befunddokumentation sowohl vor wie auch nach einem lidchirurgischen Eingriff erlaubt. Darüber hinaus ermöglicht die Fotodokumentation eine effiziente Qualitätskontrolle der Behandlungsverläufe.

Hilfe für andere Patienten

LidMed FotodokumentationNeben der Dokumentationspflicht dient die Fotodokumentation auch dazu, sowohl die medizinische Fort- und Weiterbildung zu unterstützen wie auch andere Patienten über Krankheitsbilder sowie über Operationsverfahren und Operationsergebnisse aufzuklären. Indem Sie uns die Erlaubnis geben, Aufnahmen Ihrer Augen und Ihres Gesichts anderen Patienten zu zeigen, unterstützen Sie deren Behandlungsverlauf und helfen uns, unsere Patienten umfassend informieren zu können. Die Information von Patienten anhand unserer Fotodokumentation beruht auf Gegenseitigkeit. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch bei Ihrer Behandlung nur dann Behandlungsbeispiele zeigen können, wenn Sie zuvor Ihrerseits der Anfertigung von Fotos zum Zweck der Patientenaufklärung zugestimmt haben.

Vorher-Nachher-Bilder

Vorher-Nachher-Bilder benutzen wir ausschließlich zur Patientenaufklärung. Ganz abgesehen davon, dass für die Verwendung Ihrer Bilder zu Werbezwecken Ihre Zustimmung erforderlich wäre, halten wir uns in dieser Frage an die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere an das Verbot der Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern im Bereich der ästhetischen Lidchirurgie.

Für nähere Einzelheiten verweisen wir auf den Artikel „Schönheits-Chirurgie: Vorher-Nachher-Bilder sind in Deutschland unzulässig“, erschienen im Rheinischen Ärzteblatt 8/2016. Den Artikel können Sie hier einsehen.

Datenschutz

Selbstverständlich erheben wir personenbezogene Daten, dazu gehören auch fotografische Aufnahmen, nur im Rahmen der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und der Datenschutzgrundverordnung. Im Rahmen dieser Vorschriften haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einverständniserklärung per Mail an info@lidmed.de zu jedem Zeitpunkt für die Zukunft zu widerrufen.

Unter keinen Umständen werden außerhalb Ihrer Patientenakte, die der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt, Fotos mit Ihrem Namen verknüpft. Ihre Identität wird namentlich nicht preisgegeben. Da wir aber im Bereich der Lidchirurgie Aufnahmen gerade der Augenpartie und des Gesichts machen, können wir hier keine Schwärzungen vornehmen und daher eine eventuelle Identifizierung nicht sicher ausschließen.

Wir versichern Ihnen aber, mit Ihren Aufnahmen äußerst sensibel umzugehen und Ihre Persönlichkeitsrechte strikt zu wahren. Das Arztgeheimnis wird in keinem Fall verletzt.